1Artikel 9 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1994 in Kraft. 2Artikel 10 Nr. 10 und Artikel 12 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft. 3Im übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden dritten Kalendermonats in Kraft.

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