Rz. 396

Praktisch setzt die Umwandlung der Ltd. in eine plc voraus, dass zunächst die Geschäftsführer eine Gesellschafterversammlung einberufen. Die Ladung zu dieser Gesellschafterversammlung muss innerhalb von 14 Tagen vor dem Termin bei den Gesellschaftern eingetroffen sein, die näheren Umstände der Umwandlung müssen offen gelegt und auf die Möglichkeit der Bevollmächtigung muss hingewiesen werden. Soll eine kürzere Ladungsfrist gelten, muss der Verzicht hierauf von allen Gesellschaftern schriftlich erklärt werden. In der Gesellschafterversammlung muss der Beschluss über die Umwandlung mit qualifizierter Mehrheit (75 %) gefasst werden. Danach ist dieser Beschluss innerhalb von 15 Tagen an das Register zu übersenden.

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