Rz. 555

Bei der Darstellung der Grundzüge wird davon ausgegangen, dass es sich um eine ausschließlich in England unternehmerisch tätige und registrierte Ltd. handelt. Zudem wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um eine Ltd. handelt, die als Holding fungiert oder sich hauptsächlich im Bereich der Finanzierung, Versicherung oder des Kreditwesens betätigt (sog. investment company gem. Company Taxation Manual 2016). Für sog. investment companies bestehen im Rahmen der Gewinnermittlung weit gehende Abzugsbeschränkungen für viele Arten von Betriebsausgaben (sog. management expenses). Nicht dargestellt werden auch die im englischen Steuerrecht sehr bedeutsamen Regelungen für die Gruppenbesteuerung (groups), d.h., es wird für Zwecke der Darstellung davon ausgegangen, dass es sich um eine eigenständige und nicht in eine Konzernstruktur eingebettete (stand-alone) Ltd. handelt.

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