Rz. 230

Die regelmäßigen Offenlegungspflichten beziehen sich für die Ltd. hauptsächlich auf den jährlichen Jahresabschluss und den annual return.

aa) Jährliche Rechnungslegung (annual accounts)

 

Rz. 231

Jede Ltd. muss gem. Sec. 854 ff. CA 2006 einen Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung), einen Lagebericht und einen Bericht des Wirtschaftsprüfers nach Vorlage bei der Gesellschafterversammlung spätestens neun Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres dem Companies House einreichen (siehe Rdn 486 ff.).

bb) Annual return

 

Rz. 232

Beim sog. annual return handelt es sich um ein Formblatt, welches jährlich dem Companies House einzureichen ist und jahresaktuelle, bestimmte allgemeine Informationen über die Gesellschaft enthält. Der jährliche Stichtag für die Informationen heißt "return date" der Gesellschaft und ist im Zweifel der Jahrestag der Eintragung der Gesellschaft. Der annual return muss innerhalb von 28 Tagen seit dem Stichtag und in der vorgeschriebenen Form abgegeben werden und von einem Geschäftsführer oder dem Sekretär unterschrieben sein.

 

Rz. 233

Die stichtagsbezogen mitzuteilenden Informationen (Sec. 855 ff. CA 2006) sind die folgenden:

Firmenname;
Registernummer;
Rechtsform;
Adresse des eingetragenen Gesellschaftssitzes (registered office);
Orte, an dem das Anteilseignerverzeichnis und das Verzeichnis der Inhaber von Schuldverschreibungen geführt werden, falls sie nicht am registered office geführt werden;
hauptsächlicher Unternehmensgegenstand;
Name, Adresse, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum und berufliche Tätigkeit jedes Geschäftsführers (director) und Schattengeschäftsführers (shadow director) der Gesellschaft;
Name und Adresse des Gesellschaftssekretärs (company secretary);
Anzahl und Nennwert der ausgegebenen Anteile (issued shares) der Gesellschaft, ggf. unterteilt nach verschiedenen, als solchen benannten Anteilsklassen (classes of shares);
Name und Anschrift jedes Gesellschafters sowie Anzahl und Art der von ihnen gehaltenen Anteile (statement of capital).
 

Rz. 234

Die jährliche Abgabe des annual return bezweckt vor allem, "Karteileichen" aufzuspüren, d.h. Gesellschaften, um die sich ihre Gesellschafter und auch sonst niemand mehr kümmert, die aber nicht mit inaktiven Gesellschaften (dormant companies) zu verwechseln sind. Der registrar kann Schritte einleiten, um solche Gesellschaften zu löschen.

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