Rz. 64

Das Gründungsverfahren in Großbritannien ist viel einfacher, schneller und billiger als dasjenige in den meisten anderen europäischen Ländern. Ein Rechtsanwalt (solicitor), Bilanzbuchhalter, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer (accountant) oder Agent (company registration agent) besorgt die Eintragung der Ltd. in wenigen Tagen. Er braucht zu diesem Zwecke nur die ordnungsgemäß ausgefüllten amtlichen Formulare sowie Anweisungen zum Firmennamen, Unternehmensgegenstand, Gesellschaftskapital (authorised share capital) und Inhalt der Articles of association zu erhalten. Er erledigt dann alles andere, einschließlich der Unbedenklichkeitsprüfung des gewünschten Firmennamens und der Vermittlung von Zeichnern (subscribers). Über die Webseite der englischen Regierung lässt sich eine Gründung zudem online vollziehen,[6] was der administrativ schnellste Weg ist und Vollzug am selben Tag mit sich bringen kann.

[6] https://www.gov.uk/government/publications/register-a-private-or-public-company-in01.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge