Rz. 154
Nach der dem englischen Fallrecht entstammenden Regel in Trevor vs. Whithworth[29] ist zum Schutz der Gläubiger die Rückzahlung des geleisteten Kapitals an die Gesellschafter weder unmittelbar noch mittelbar erlaubt, es sei denn, sie wird in den gesetzlich geregelten Verfahren (Sec. 617 CA 2006) bewirkt. Sec. 641 CA 2006 erlaubt eine Kapitalherabsetzung, wenn die Gesellschafter dies mit einer qualifizierten ¾-Mehrheit (special resolution) beschließen und der Gesellschafterbeschluss entweder von einer Versicherung der Gesellschafter (solvency statement) oder durch gerichtlichen Beschluss bestätigt wird. Unter dem CA 2006 sind alle im Gesetz vorgesehenen Änderungen zulässig, es sei denn, die Articles beschränken die gesetzlichen Befugnisse in zulässiger Weise.[30] Table A gibt in weiten Bereichen den gesetzlichen Regeln Raum, ohne Vorbehalte zu statuieren.
Rz. 155
Die Kapitalherabsetzung ist nach englischem Verständnis aber nur eine von mehreren Formen der möglichen Auskehr von Gesellschaftereinlagen an die Anteilseigner. Als mittelbare Formen werden Dividendenzahlungen (distributions), der Rückkauf eigener Anteile und die Einziehung von Anteilen (share-buy-back und capital redemptions), die finanzielle Unterstützung durch die Gesellschaft beim Anteilserwerb (financial assistance) sowie rechtswidrige Gewinnausschüttungen (disguised and unlawful dividends) angesehen (Sec. 617 Abs. 5 CA 2006).
Rz. 156
Das Recht der Kapitalerhaltung im englischen Recht ist zweispurig. Zum einen setzt der Schutz des Case Law und der gesetzlichen Regelungen auf der Ebene der Gesellschaft an. Dieser wird verboten, in Situationen, in denen bestimmte gesetzliche Vorgaben nicht erfüllt sind, Kapital an die Gesellschafter auszukehren. Daneben existiert eine strenge Haftung der Organe der Gesellschaft.
Rz. 157
Das in diesem Zusammenhang geschützte Kapital ist nicht nur das im Memorandum niedergelegte Nominalkapital, sondern das im Rahmen der Anteilsausgabe effektiv aufgezahlte Kapital (also auch der in der Rücklage für Aufgelder verbuchte Betrag, share premium).
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