In diesem Berechnungsbeispiel hat das unterhaltspflichtige Kind K ein unterhaltsrelevantes monatliches Einkommen von 3.900 EUR. Seine Ehefrau F hat ein eigenes Einkommen von 1.200 EUR.

 
Einkünfte K 3.900 EUR
Einkünfte Ehefrau F 1.200 EUR
Gesamteinkommen 5.100 EUR
abzgl. Familienselbstbehalt (2.000 EUR + 1.600 EUR) - 3.600 EUR
verbleiben 1.500 EUR
abzgl. 10 % Haushaltsersparnis - 150 EUR
verbleiben 1.350 EUR
davon 50 % 675 EUR
zzgl. Familienselbstbehalt 3.600 EUR
ergibt einen individuellen Familienbedarf von 4.275 EUR

Von diesem errechneten Familienbedarf trägt K entsprechend der Quote der

beiderseitigen Einkünfte (3.900 : 5.100 = 0,76,4) 76,4 %, also (4.275 EUR x 76,4 % =) rund 3.266 EUR. Also:
 
Einkünfte K 3.900 EUR
abzgl. seines Anteils am Familienbedarf - 3.266 EUR
ergibt eine Leistungsfähigkeit des K von 634 EUR

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