Kurzbeschreibung

Muster eines Antrags auf Übertragung der elterlichen Sorge gegen den Willen des anderen Elternteils. Die Beteiligten haben ein gemeinsames Kind und können sich nicht auf eine Regelung zur elterlichen Sorge einigen. Der Antragsgegner will das gemeinsame Sorgerecht beibehalten. Mit dem vorliegenden Antrag soll das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben und die Alleinsorge der Antragstellerin übertragen werden.

Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge gegen den Willen des anderen Elternteils

An das

Amtsgericht ...

– Familiengericht –

...

per beA

Aktenzeichen: ...

Antrag wegen Regelung der elterlichen Sorge

der Frau ...

– Antragstellerin –

Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...

gegen

Herrn ...

– Antragsgegner –

Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin ...

Namens und in Vollmacht der Antragstellerin wird beantragt,

  die elterliche Sorge für das gemeinsame Kind der Beteiligten ... der Antragstellerin zu übertragen.

Begründung:

1.

Die Beteiligten sind die Eltern des Kindes ..., geb. am ... Sie waren miteinander verheiratet und sind seit dem…rechtskräftig geschieden. Da bisher keine gerichtliche Regelung zum Sorgerecht erfolgte, besteht noch die gemeinsame elterliche Sorge.

Mit dem vorliegenden Antrag soll aus Gründen des Kindeswohls das gemeinsame Sorgerecht aufgehoben und die Alleinsorge der Antragstellerin übertragen werden, da die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf die Antragstellerin dem Wohl des Kindes am besten entspricht (§ 1671 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB).

2.

Der Beibehalt der gemeinsamen elterlichen Sorge kommt aus folgenden Gründen nicht in Betracht: Die für die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts notwendige Kommunikations- und Kooperationsbereit-schaft fehlt bei dem Antragsgegner (nachfolgend ist konkret auszuführen, wieso dies der Fall ist).

3.

Die Übertragung der Alleinsorge auf die Antragstellerin entspricht aus folgenden Gründen dem Kindeswohl am besten:

(hier sind insbesondere Ausführungen zu den Kriterien "Förderungsprinzip", "Kontinuitätsgrundsatz", "Bindungen des Kindes" und "Kindeswille" erforderlich.)

...

(elektronisch signiert)

gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

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