Die Datenannahmestelle der Krankenkasse bestätigt dem Absender die Datenlieferung und prüft die Daten auf Plausibilität. Der Arbeitgeber erhält eine Verarbeitungsbestätigung mit dem Ergebnis der Plausibilitätsprüfung. Diese Meldungen werden ausschließlich per "Abrufserver" zugestellt.
Verzicht auf Verarbeitungsmitteilung
Der Absender der Datei kann durch entsprechende Kennzeichnung im Datensatz auf positive Verarbeitungsmeldungen verzichten. Auf das Zustellen einer negativen Verarbeitungsbestätigung kann nicht verzichtet werden.
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