Seit der umstrittenen AÜG Reform 2017 sind inzwischen einige Jahre vergangen. Die Neuregelungen verfolgten zwei Ziele, nämlich zum einen die Leiharbeit wieder auf ihre Kernfunktionen hin auszurichten und zum anderen den Missbrauch von Werkverträgen zu verhindern.

Als zentrale Neuerungen sah die Reform dafür vor:

Zum einen eine arbeitnehmerbezogene Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten für Leiharbeitnehmer, von der (nur) durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrags der Tarifvertragsparteien der Einsatzbranche abgewichen werden kann.
Zum Zweiten den Anspruch auf Gleichstellung der Zeitarbeitnehmer (§ 8 AÜG), insbesondere hinsichtlich des Entgelts (Equal-Pay-Grundsatz).
Zum Dritten die Einführung des § 611a BGB.

Weitere wichtige Änderungen betrafen die gesteigerten Transparenzanforderungen, die zugleich das "Aus" für sog. Vorratserlaubnisse bedeuteten, das Verbot, Zeitarbeitnehmer als Streikbrecher einzusetzen und die deutliche Verschärfung der Sanktionen bei einer Überschreitung der Höchstüberlassungsdauer oder der Verletzung des Gleichstellungsgebots.

Erste gravierende Auswirkungen lassen sich aber insbesondere für die wissensintensive Projektarbeit feststellen; auch ist die Zahl der Zeitarbeitnehmer insgesamt seither deutlich gesunken.

Unser Handbuch bietet einen kompakten Überblick über das Recht der Zeitarbeit und der Werkverträge mit einem Schwerpunkt auf den Neuregelungen sowie deren praktischen Auswirkungen und neueren Entwicklungen. Die 3. Auflage greift die bisher ergangene Rechtsprechung sowie erste Erfahrungen mit dem novellierten Gesetz auf und soll den Praktiker auf den aktuellen Stand bringen.

Wie schon in der ersten Auflage sollen die eingearbeiteten Praxishinweise und Übersichten den praktischen Umgang mit den veränderten Anforderungen erleichtern.

 
Köln/Frankfurt a.M., Juni 2022

Prof. Dr. Martin Henssler

Dr. Timon Grau

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