Mit dem WEMoG will der Gesetzgeber neben einer Anpassung an geänderte technische und gesellschaftliche Voraussetzungen nicht zuletzt die von ihm häufig deutlich gerügten Fehler der Novelle des Jahres 2007 korrigieren. Dass ihm eine substantielle Verbesserung gegenüber dem früheren Recht gelungen ist, erschien dem Verfasser dieser Zeilen umso zweifelhafter, je weiter das Manuskript zum vorliegenden Einführungswerk fortschritt.

Neben einer bisweilen geradezu bis zur Unverständlichkeit perfektionierten Verweisungstechnik finden sich zahlreiche handwerkliche Ungereimtheiten, die Rechtsanwälten, Richtern, Verwaltern und nicht zuletzt den hauptsächlich betroffenen Wohnungseigentümern die Anwendung des neuen Rechts zumindest erschweren. Darüber hinaus wird das Fehlen von Übergangsregelungen für unliebsame Überraschungen in bereits anhängigen Verfahren sorgen.

Die Handhabung des neuen Rechtes gleichwohl zu erleichtern, hat sich dieses Büchlein zum Ziel gesetzt! Deswegen wurde auf rein dogmatische Diskussionen ohne nennenswerte praktische Auswirkungen bewusst verzichtet. Das Werk richtet sich an den Praktiker, der sich mit den Fallstricken des neuen Rechtes auseinandersetzen muss. Dem dienen auch die umfangreich eingefügten Praxistipps. Aus diesen Gründen wird altes Recht auch nur dort behandelt, wo es zum Verständnis des neuen unerlässlich ist.

Im Übrigen wird, wo sich keine Änderungen ergeben, auf die Kommentierungen des WEG alter Fassung verwiesen. Der Lesestoff ist schon bei Einhaltung dieser Beschränkung umfangreich genug.

Als ganz persönliche Anmerkung legt der Verfasser auf die abschließende Feststellung wert, dass dieses Werk durch die Diskussionen mit einer erfahrenen Praktikerin, der Lebensgefährtin des Verfassers, erheblich gewonnen hat. Nicht nur deswegen sei ihr dieses Buch auch gewidmet – ob merita eius.

 
Idstein, im November 2020 Dr. Dr. Andrik Abramenko

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge