Diese Vorgehensweise ist die Regel, die Prozessführung im eigenen Namen dagegen die Ausnahme. Bei der Prozessführung im fremden Namen wird der Vermieter Prozesspartei. Das gerichtliche Urteil ergeht zu seinen Gunsten; aus einem gerichtlichen Zahlungstitel kann er, nicht aber der Verwalter, vollstrecken. Andererseits wird der Vermieter aber auch eventuell zur Kostentragung verurteilt.

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