Kurzbeschreibung

Muster eines informellen anwaltlichen Schreibens an den Mandanten, in welchem die Voraussetzungen für ein Getrenntleben nochmals zusammengefasst werden.

Hinweis zu Voraussetzungen von Ehescheidung und Getrenntleben

Sehr geehrte /r Frau / Herr ...

ich beziehe mich auf unser Beratungsgespräch am ..., anlässlich dessen wir bereits über die Folgen von Trennung und Scheidung ausführlich gesprochen haben.

Voraussetzung für die Scheidung ist grundsätzlich, dass Sie und Ihr Ehemann ein Jahr getrennt leben. Getrennt leben Eheleute dann, wenn keine häusliche Gemeinschaft mehr zwischen ihnen besteht. Am eindeutigsten ist das Getrenntleben dokumentiert, wenn die Eheleute in zwei verschiedenen Haushalten leben.

Das bedeutet nicht, dass Sie oder Ihr Ehemann sofort aus der Ehewohnung ausziehen müssen. Die häusliche Gemeinschaft besteht auch bei einem Verbleiben beider Ehepartner in der Ehewohnung nicht mehr, wenn sich jeder Ehegatte selbst versorgt (Einkäufe, Wäschewaschen, Kochen, usw.), die Mahlzeiten getrennt eingenommen werden und die Eheleute getrennt voneinander schlafen.

Sofern Sie zunächst innerhalb der Ehewohnung getrennt von Ihrem Ehemann leben, sollten Sie aus Gründen der Beweissicherheit Ihrem Ehemann ein Schreiben übermitteln, in dem Sie ihm Ihre Trennungsabsicht erklären und klar stellen, wie Sie das Getrenntleben praktizieren wollen (kein gemeinsames Wirtschaften, Aufteilen der Räumlichkeiten, keine Erbringung oder Entgegennahme von Versorgungsleistungen). Wenn ich für Sie ein entsprechendes Schreiben aufsetzen soll, melden Sie sich gerne bei mir.

Mit freundlichen Grüßen

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Rechtsanwältin/Rechtsanwalt

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