Leitsatz

Nutzer sollten den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sichern, denn der Inhaber eines eBay-Accounts kann für Rechtsverletzungen, die Dritte über sein Mitgliedskonto begehen, schadensersatzpflichtig sein.

 

Sachverhalt

eBay-Nutzer müssen für rechtswidrige Angebote haften, die andere von ihrem Konto aus ins Internet stellen. Wer die Zugangsdaten zu seinem Mitgliedskonto an Unberechtigte gelangen lässt, haftet auch für deren Angebote. Die Ehefrau eines eBay-Nutzers hatte über dessen Konto ein Halsband "Cartier Art" zum Mindestgebot von 30 EUR angeboten und damit die Markenrechte der Firma verletzt. Cartier bemängelte eine Verletzung seiner Marke "Cartier", eine Urheberrechtsverletzung sowie einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, klagte direkt gegen den bei eBay angemeldeten Mann und behielt Recht.

Der Ehemann hat die Auffassung vertreten, er sei für das beanstandete Angebot nicht verantwortlich, weil seine Ehefrau sein Mitgliedskonto bei eBay ohne sein Wissen zum Verkauf persönlicher Gegenstände benutzt und dabei das Schmuckstück versteigert habe.

Sowohl LG als auch das OLG Frankfurt hatten die Klage abgewiesen, weil der Beklagte, der von dem von seiner Ehefrau in das Internet eingestellten Angebot keine Kenntnis gehabt habe, für etwaige Rechtsverletzungen nicht verantwortlich sei. Der BGH hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache an das Berufungsgericht zurück.

Der Ehemann hafte mangels Vorsatzes für die von seiner Ehefrau möglicherweise begangenen Rechtsverletzungen zwar nicht als Mittäter oder Teilnehmer. Es komme jedoch eine Haftung des Beklagten als Täter einer Schutzrechtsverletzung sowie eines Wettbewerbsverstoßes in Betracht, weil er nicht hinreichend dafür gesorgt habe, dass seine Ehefrau keinen Zugriff auf die Account-Daten erlangte.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Urteil vom 11.03.2009, I ZR 114/06.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge