Das Wichtigste in Kürze:

1. Stellt sich in der HV ein Verfahrenshindernis heraus, muss das Verfahren durch Einstellungsurteil gem. § 260 Abs. 3 eingestellt werden.
2. Als Verfahrenshindernis werden von der Rspr. des BGH alle Umstände angesehen, die nach dem ausdrücklich erklärten oder aus dem Zusammenhang ersichtlichen Willen des Gesetzes so schwer wiegen, dass sie der Zulässigkeit des Verfahrens (dauernd) entgegenstehen.
3. In vielen Fällen werden in der Rspr. Verfahrenshindernisse bejaht.
4. Besondere Bedeutung hat in der Praxis der Verbrauch der Strafklage.
5. Mit Abschluss des Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) haben die Fragen, die mit dessen Art. 54 zusammenhängen, an praktischer Bedeutung gewonnen.
6. In einer Reihe von Fällen wird in Rspr. und Lit. aber ein Verfahrenshindernis auch verneint.
7. Kommt ein Verfahrenshindernis in Betracht, muss der Verteidiger mit seinem Mandanten besprechen, ob es ratsam ist, dieses schon in der HV geltend zu machen, oder ob damit besser noch – ggf. bis zur Revision – gewartet wird.
 

Rdn 1657

 

Literaturhinweise:

Arloth, Verfahrenshindernis und Revisionsrecht, NJW 1985, 417

Bender, Der Transitschmuggel im europäischen "ne bis in idem", wistra 2009, 176

ders., Die transnationale Geltung des Grundsatzes "ne bis in idem" und das "Vollstreckungselement" GA 2011, 504

ders., Der Grundsatz "ne bis in idem" und der Europäische Haftbefehl: europäischer ordre public vs. gegenseitige Anerkennung, HRRS 201, 19

Bischoff/Kusnik/Bünnigmann, Die Verhandlungsfähigkeit des Beschuldigten im Strafverfahren, StraFo 2015, 222

Böse, Der Grundsatz "ne bis in idem" in der Europäischen Union (Art. 54 SDÜ), GA 2003, 762

Brodowski, Ne bis in idem im europäisierten Auslieferungsrecht, StV 2013, 339

Burchard, "Wer zuerst kommt, mahlt zuerst – und als einziger!" – Zuständigkeitskonzentrationen durch das europäische ne bis in idem bei beschränkt rechtskräftigen Entscheidungen Anmerkung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Juni 2014 (EuGH C-398/12, M) = HRRS 2015 Nr. 1, HRRS 2015, 26

Burchard/Brodowski, Art. 50 Charta der Grundrechte der Europäischen Union und das europäische ne bis in idem nach dem Vertrag von Lissabon, zugleich Besprechung von LG Aachen, Beschl. v. 8.12.2009 – 52 Ks 9/08, StraFo 2010, 179

Cabanis, Verhandlungs- und Vernehmungs(un)fähigkeit, StV 1984, 87

Drees, Gilt das Verbot der Schlechterstellung auch dann, wenn das Rechtsmittelgericht das Verfahren wegen eines behebbaren Verfahrenshindernisses einstellt?, StV 1995, 669

Duesberg, Das Vollstreckungselement des Art 54 SDÜ im Spannungsfeld zwischen Europäisierung und nationalen Sicherheitsinteressen, ZIS 2017, 66

Eckstein, Im Netz des Unionsrechts – Anmerkungen zum Fransson-Urteil des EuGH, ZIS 2013, 220

ders., Grenzen des Strafklageverbrauchs nach Art. 50 GrCh Zum Spasic-Urteil des EuGH (Urteil vom 27.5.2014, C-129/14 PPU), JR 2015, 421

Eisenberg, Zum Verfahren der Unterbringung zur Beobachtung (§ 81 StPO) betreffend die Frage der Verhandlungsfähigkeit im Stadium der Hauptverhandlung – Zugleich Besprechung der Beschlüsse des LG Augsburg vom 3.2.2014 und des OLG München vom 5.3.2014, NStZ 2015, 433

Endriß/Kinzig, Eine Straftat – zwei Strafen, Nachdenken über ein erweitertes "ne bis in idem", StV 1997, 665

Fiegenbaum/Raabe, Verhandlungs-, Haft- und Schuldfähigkeit bei Patienten mit Angst- bzw. Panikstörungen, StraFo 1997, 97

Fischer/Gauggel/Lämmler, Möglichkeiten der neurologischen Prüfung der Verteidigungsfähigkeit, NStZ 1994, 316

Fromm, Aktuelle Rechtsprechung und praxisrelevante Fallkonstellationen zum Tatbegriff im Verkehrsrecht, zfs 2018, 309

Gaede, Das Recht auf Verfahrensbeschleunigung gemäß Art. 6 I 1 EMRK in Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren, wistra 2004, 166

ders., Vollstreckungslösung bei überlanger Verfahrensdauer, JZ 2008, 422

ders., Transnationales "ne bis in idem" auf schwachem grundrechtlichen Fundament, NJW 2014, 2990

Gatzweiler, Der Sachverständige zur Beurteilung der Verhandlungsfähigkeit bzw. Verhandlungsunfähigkeit, StV 1989, 167

Gillmeister, Rechtliches Gehör im Ermittlungsverfahren, StraFo 1996, 114

Grosse-Wilde, Strafklageverbrauch nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung? – zur divergierenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofes, wistra 2014, 130

Grotz, Das Schengener Durchführungsübereinkommen und der Grundsatz ne bis in idem, StraFo 1995, 102

Hackner, Das teileuropäische Doppelverfolgungsverbot insbesondere in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union, NStZ 2011, 425

Hecker, Das Prinzip "Ne bis in idem" im Schengener Rechtsraum (Art. 54 SDÜ), StV 2000, 306

ders., Europäisches Strafrecht: Doppelbestrafungsverbot, JuS 2012, 261

Heger, Die Auswirkungen des europäischen Doppelbestrafungsverbots auf die deutsche Strafrechtsprechung, HRRS 2008, 413

Hillenkamp, Verfahrenshindernisse von Verfassungs wegen, NJW 1989, 2841

Hiéramente, Ne bis in idem in Europa – eine Frage der Einstellung, StraFo 2014, 445

Kempf, Das Verfahrenshindernis der "überlangen Dauer"...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge