Die Parteien können vereinbaren, dass die Anschaffung von Warmwassergeräten Sache des Mieters sein soll. In diesem Fall steht es dem Mieter frei, einen Durchlauferhitzer zu erwerben. Ein vom Mieter beschafftes Gerät bleibt in dessen Eigentum mit der Folge, dass der Mieter den Durchlauferhitzer bei Beendigung des Mietverhältnisses mitnehmen kann.[1] Für die Wartung und die Instandhaltung hat der Mieter selbst aufzukommen.

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