Zu unterschiedlichen Zwecken erhobene personenbezogene Daten müssen getrennt verarbeitet werden können. Das Trennungsgebot soll die zweckgebundene Verarbeitung personenbezogener Daten sicherstellen. Das bedeutet, dass zu unterschiedlichen Zwecken erfasste Daten nicht zusammengeführt und nur nach ihrer Zweckbestimmung getrennt voneinander verarbeitet werden dürfen. Getrennt werden müssen beispielsweise Mitarbeiter- und Kundendaten. Eine physische Trennung (verschiedene Datenträger/ Datenbanken) ist regelmäßig nicht umsetzbar und auch nicht wirtschaftlich. Es ist daher ausreichend, wenn die Daten logisch getrennt voneinander gespeichert werden. Dafür genügt es, wenn die Daten nur über differenzierte Zugriffsberechtigungen erreichbar sind.

 
Praxis-Beispiel

Musterformulierung

Zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten werden getrennt verarbeitet. Schutzwürdige Daten werden den Mitarbeitern nur in dem Umfang zur Verfügung gestellt, wie es für die zugewiesene Aufgabenerfüllung unbedingt erforderlich ist.

Bei der Nutzung der IT-Infrastruktur (Hard-/Software) werden zu unterschiedlichen Zwecken erhobene bzw. gespeicherte Daten logisch getrennt verarbeitet.

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