Bei der Pseudonymisierung wird ein Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal durch ein Kennzeichen ersetzt und damit die Identifizierung des Betroffenen ausgeschlossen oder zumindest erschwert.

Werden Kundendaten zur Analyse des Kundenverhaltens für Zwecke der Marktforschung ausgewertet, werden hierfür die Namen der Kunden nicht benötigt und eine Pseudonymisierung ist sinnvoll und auch erforderlich. In Wohnungsunternehmen wird bei der Bearbeitung der Miet- oder Beschäftigungsverhältnisse der Name der Betroffenen benötigt. Bei einer Pseudonymisierung dieser personenbezogenen Daten würde die laufende Sachbearbeitung unnötig erschwert und verteuert und wäre damit im Verhältnis zum verfolgten Schutzzweck nicht mehr angemessen. Eine Pseudonymisierung ist deshalb bei der laufenden Sachbearbeitung nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll.

 
Praxis-Beispiel

Musterformulierung

"Eine Pseudonymisierung erfolgt nicht, da der verfolgte Schutzzweck im Verhältnis zum Umsetzungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig wäre."

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