Rz. 1129

Muster 4

 

Amtsgericht Musterstadt

2 L 122/13

Vorläufiger Teilungsplan

zum Verteilungstermin vom 20.4.2013

im Zwangsverwaltungsverfahren gegen

Peter Faul

I. Vorbericht

Das Zwangsverwaltungsverfahren wurde durch Beschl. v. 20.3.2013 auf Antrag der Volksbank Musterstadt angeordnet. Die erste Beschlagnahme erfolgte am 21.3.2013 durch Eingang des Ersuchens auf Eintragung des Zwangsverwaltungsvermerks beim Grundbuchamt Musterstadt. Mit Beschl. v. 28.3.2013 wurde der Beitritt des Gemüsehändlers Antonius Obst zugelassen. Es liegen folgende Anmeldungen vor:

 
a. Stadtsparkasse Musterstadt aus dem Recht III/1 Blatt 17 d.A.
b. Volksbank Musterstadt aus dem Recht III/2 Blatt 19 d.A.
c. Rheinische Sandbank aus dem Recht III/3 Blatt 21 d.A.

Die Forderung des Antonius Obst gilt als angemeldet (§§ 114 Abs. 1 S. 2, 156 Abs. 2 ZVG)

II.

Der Zwangsverwalter Aloisius Rasant hat angezeigt, dass er über die Kosten der Verwaltung und die öffentlichen Lasten hinausgehende Erträge zu erwarten hat.

III. Schuldenmasse

1. Stadtsparkasse Musterstadt, Grundschuld III/1[7]

 
am 31.12.2013: 8 % Zinsen aus 200.000 EUR  
für das Jahr 2013 16.000 EUR
und jeweils am 31.12. eines jeden Jahres, erstmals 31.12.2014 16.000 EUR

2. Volksbank Musterstadt, Grundschuld III/2

 
sofort: 12 % Zinsen aus 120.000,00 EUR für  
1.1. – 30.6.2013 7.200,00 EUR
sowie folgende Kosten:  
a. Anordnungskosten Gericht 55,60 EUR[8]
b. Anwaltskosten unten berechnet 489,65 EUR
c. Kosten lt. Anordnung (55,00 + 27,40) 82,40 EUR
am 31.12.2013: 12 % Zinsen für die Zeit  
vom 1.7. – 31.12.2013 7.200,00 EUR
und jeweils am 30.6. und 31.12. der folgenden Jahren 7.200,00 EUR

3. Rheinische Sandbank Grundschuld III/3[9]

 
sofort 18 % Zinsen seit 1.2.2013 bis 31.3.2013  
aus 90.000,00 EUR 2.700,00 EUR
am 30.4.2013 und dann jeweils am letzten Tag  
eines Kalendermonats 1.350,00 EUR

4. Volksbank Musterstadt Rangklasse 5

 
restliche Vollstreckungskosten 970,08 EUR
Kapital der Grundschuld 120.000,00 EUR

mit der Maßgabe, dass der Verwalter vor der Auszahlung anzuzeigen hat, dass er Zahlungen auf das Kapital der Grundschuld leisten kann.

5. Aloisius OBST Rangklasse 5

 
Hauptsumme 1.200,00 EUR
Hieraus 4 % Zinsen seit 1.1.2013 p.m.  
bis zur Zahlung der Hauptsumme  
festgesetzte Kosten 35,00 EUR
Vollstreckungskosten 56,00 EUR
also ohne Zinsen 1.291,00 EUR

Die obige Reihenfolge entspricht dem Rang der Forderungen. Der Verwalter darf auf nachrangige Forderungen nur Zahlung leisten, wenn er am Fälligkeitstag Mittel zur Verfügung hat, die vorrangigen Forderungen zu befriedigen.

Berechnung der Kosten der Volksbank Musterstadt und ihre Aufteilung auf die Rangklasse 4 und 5.

Bei einem Antrag nur aus der Forderung Rangklasse 4 wären an Kosten entstanden:

(fiktive Berechnung!)

 
Gerichtskosten[10] 55,60 EUR
Anwaltskosten:  
0,4-Verfahrensgebühr gem. § 2 RVG i.V.m. Nr. 3311 VVRVG  
den Antrag aus 7.200 EUR[11] 164,80 EUR
0,4-Verfahrensgebühr gem. § 2 RVG i.V.m. Nr. 3311 VVRVG  
aus 14.400 EUR[12] 226,40 EUR
Auslagenpauschale 20,00 EUR
Umsatzsteuer aus den Anwaltskosten 78,05 EUR
Also Anwaltskosten in diesem Fall: 489,65 EUR
Beim tatsächlich gestellten Antrag aus Rangklasse 4 und 5 sind aber an Mehrkosten angefallen:
0,4-Verfahrensgebühr für Antrag aus 127.314,00 EUR = 603,20 statt 164,80 EUR;
Mehrkosten 438,40 EUR
0,4-Verfahrensgebühr aus 134.514,00[13]  EUR = 603,20 statt 226,40 EUR;
Mehrkosten 376,80 EUR
Umsatzsteuer aus den Mehrkosten =  
19 % aus 815,20 EUR = 154,88 EUR
Die Mehrkosten gegenüber einem fiktiven Antrag  
nur aus Rangklasse 4 970,08 EUR

stehen nur in der Rangklasse 5.

– Unterschrift –

(Willig)

Rechtspflegerin

[7] Die Zinsen sind offenbar jährlich nachträglich fällig und erst ab 1.1.2013 angemeldet; ohne Anmeldung wären von Amts wegen die Zinsen ab 1.1.2012 eingesetzt worden!
[8] Gebühr 50,00 EUR; Zustellungskosten abhängig von Art der Zustellung; hier angenommen mit 5,60 EUR.
[9] Die Zinsen sind kalendermonatlich nachträglich fällig.
[10] Die Gerichtskosten und die Auslagenpauschale für den Anwalt entstehen nur einmal. Gerichtskosten: 50,00 EUR Gebühr und 5,60 EUR Zustellungsauslagen (angenommen).
[11] Geschäftswert wären nur die fälligen laufenden Zinsen, also 1. Halbjahr 2005.
[12] Für die Anmeldung zum Termin einschl. Teilnahme am Termin hätte der Anwalt eine Gebühr aus einem Jahresbetrag der Zinsen erhalten.
[13] Für die Verfahrensgebühr wird ein Jahresbetrag der Zinsen (also 14.400,00 EUR statt 7.200,00 EUR) in den Gegenstandswert eingerechnet.

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