Rz. 1128

Muster 3

 
 
Aloisius RASANT Musterstadt, den 10.4.2013
Rechtsanwalt Musterstraße 1
  Tel. 0000/66 666

Amtsgericht Musterstadt

Musterplatz 1

12345 Musterstadt

Az.: 2 L 122/13

In der Zwangsvollstreckungssache

Volksbank Musterstadt

vertreten durch Rechtsanwalt Friedrich Eifrig, Markstraße 1, Musterstadt

gegen

Peter FAUL, Birkenallee 19, Musterstadt

wegen Zwangsverwaltung des im Grundbuch von Musterstadt Blatt 177 eingetragenen Grundstücks

Fl.St. 999 Mietshaus Birkenallee 33 zu 0,00333 ha

erlaube ich mir nachfolgenden

Übernahmebericht

zu erstatten:

I. Inbesitznahme

Unmittelbar nach Erhalt des Anordnungsbeschlusses am 22.3.2013 hat der Unterzeichner das zwangsverwaltete Anwesen, in dem sich vier vermietete Wohnungen befinden, aufgesucht und in Besitz genommen.

Das Anwesen Birkenallee 33 liegt im Neubaugebiet von Musterstadt, Ortsteil Beispiel. Es ist aus Richtung Ortsmitte zu erreichen, indem man gleich am Ortseingang Beispiel nach rechts in die Birkenallee abbiegt. Das Anwesen Nr. 33 befindet sich gleich am Anfang der Straße auf der rechten Seite. Wegen der genauen Lage wird auf den beigefügten Lageplan verwiesen.

Bei dem Anwesen handelt es sich um ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit insgesamt vier Mietparteien. Das Anwesen befindet sich teilweise noch im Rohbauzustand. So fehlt zum Beispiel der Außenputz, auch sind teilweise die elektrischen Leitungen nicht ordnungsgemäß verlegt und frei zugänglich. Auch die Außenanlagen sind noch nicht fertiggestellt.

Wohnung Erdgeschoss rechts:

Die Wohnung im Erdgeschoss rechts wird bewohnt von den Eheleuten Fritz. Die Mieter konnten anlässlich der Besichtigung am 22.3.2013 persönlich angetroffen werden. Sie wurden über die Anordnung der Zwangsverwaltung informiert. Ihnen wurde erklärt, dass sie zukünftige Mietzahlungen mit befreiender Wirkung nur noch an den Unterzeichner leisten können.

Nach Angaben von Herrn Fritz schuldet er für die Wohnung eine Kaltmiete in Höhe von 550 EUR zzgl. 105 EUR Nebenkostenvorauszahlung sowie nochmals 12 EUR für einen Stellplatz.

Wohnung Erdgeschoss links:

Die Wohnung im Erdgeschoss links wird gewerblich genutzt. Herr Michael Frey betreibt in dem Anwesen ein Maklerbüro. Herr Frey konnte anlässlich der Besichtigung am 22.3.2013 ebenfalls persönlich angetroffen werden. Ihm wurde das exemplarisch als Anlage beigefügte Mieterschreiben übergeben sowie die Bedeutung und Tragweite einer Zwangsverwaltung erläutert. Herr Frey übergab eine Kopie seines Mietvertrages, welchen er erst letzten Monat mit dem Zwangsverwaltungsschuldner abgeschlossen hat. Gemäß diesem Mietvertrag schuldet Herr Frey eine monatliche Miete in Höhe von 650 EUR zzgl. 100 EUR Nebenkostenvorauszahlung und 123,50 EUR Umsatzsteuer. Herr Frey sagte zu, die Miete ab April 2013 auf das eingerichtete Anderkonto zu überweisen. Eine Kopie des Mietvertrages ist als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.

Wohnung 1. Obergeschoss rechts:

Die Wohnung im 1. Obergeschoss rechts wird bewohnt von Frau Kuntz und Herrn Span. Beide Mieter konnten anlässlich der Besichtigung nicht angetroffen werden. Auf das Mieterschreiben hin meldete sich Frau Kuntz telefonisch in der Kanzlei des Unterzeichners.

Frau Kuntz teilte mit, sie sei am 1.1.2013 in die Wohnung eingezogen. Der Vermieter habe ihr beim Einzug versprochen, er werde die Wohnung in den nächsten Tagen bezugsfertig herrichten. Bis zum heutigen Tag sei allerdings an der Wohnung nichts gemacht worden. So fehlten zum Beispiel immer noch die gesamten Zimmertüren.

Auch sei der Strom mehrmals durch das Versorgungsunternehmen abgeschaltet worden, da die Stromanschlüsse nicht den Vorschriften entsprochen hätten und somit eine Gefährdung bestanden habe. Die Mieterin habe dann auf eigene Kosten die Anschlüsse in der Wohnung ordnungsgemäß verlegen lassen.

Weiter werde der Müll seit einigen Wochen nicht mehr abgefahren. Dies hätte zur Folge, dass sie mittlerweile gezwungen sei, den Müll in der Wohnung zu lagern.

Wegen all dieser Mängel sei sie bereits beim Mieterschutzverein gewesen. Dieser habe ein Schreiben an den Vermieter verfasst, allerdings sei bislang keine Reaktion erfolgt. Da sich auf die Beschwerden nichts geändert habe, hätten sie die Mietzahlungen eingestellt.

Frau Kuntz wurde gebeten, Kopien von sämtlichen Unterlagen zu fertigen und dem Unterzeichner zukommen zu lassen.

Wohnung 1. Obergeschoss links:

Die Wohnung im 1. Obergeschoss links wird bewohnt von Frau Kerstin Keim. Frau Keim konnte anlässlich der Besichtigung ebenfalls persönlich angetroffen werden. Sie wurde über die Anordnung der Zwangsverwaltung und deren Bedeutung informiert.

Nach Angaben von Frau Keim zahle sie für die Wohnung ca. 550 EUR warm. Genau könne sie das aber nicht sagen, da sie nicht im Besitz eines Mietvertrages sei.

Allgemeines:

Strom:

Anlässlich der Besichtigung des Anwesens wurde festgestellt, dass das Anwesen noch nicht vollständig fertig gestellt ist. So fällt auf den ersten Blick auf, dass die elektrischen Leitungen wohl nicht ordnungsgemäß verlegt sind. Nachdem auch die Mieterin Kuntz mitgetei...

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