Rz. 1003

Weigert sich das Gericht, den Verwalter anzuweisen, kann der Insolvenzverwalter eine solche Anweisung durch sofortige Beschwerde (denn er muss wohl immer gehört werden) erzwingen.

Räumt der Schuldner die Wohnung, wird sie nicht etwa vom Insolvenzverwalter, sondern vom Zwangsverwalter vermietet und die Miete gehört zu dessen Teilungsmasse.[49] Hierdurch wird die Insolvenzmasse indirekt entlastet, da sich das Absonderungsrecht durch die zusätzlichen Einnahmen verringert.

[49] LSZ-Depré, § 49 InsO Rn 92 ff.

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