Vorstehende Fassung wurde von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie am 16. November 2010 beschlossen.

Heidelberg, 16. November 2010  
     
Ort Datum Unterschrift
     
(BG-Siegel)   Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie
   

Im Auftrag

gez. Meesmann
  Genehmigung  
     
Die vorstehende Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2)
 
wird genehmigt.
 
Bonn, den
     
Az.: III b1 – 36051-1
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales
     
(BMAS-Siegel)   Im Auftrag

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