Vorstehende Fassung wurde von der Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie am 16. November 2010 beschlossen.
Heidelberg, | 16. November 2010 | |
Ort | Datum | Unterschrift |
(BG-Siegel) | Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie | |
Im Auftrag gez. Meesmann |
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Genehmigung | ||
Die vorstehende Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) | ||
wird genehmigt. | ||
Bonn, den | ||
Az.: III b1 – 36051-1 | ||
Bundesministerium für Arbeit und Soziales | ||
(BMAS-Siegel) | Im Auftrag |
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