Rz. 136

Die Eintragungen zu einer GmbH erfolgen im Handelsregister Teil B. Neben den Angaben zur Firma, zum Sitz und zum Gegenstand sind weiter der Stammkapitalbetrag, die Angaben zu den Geschäftsführern, zu den etwaigen Prokuristen und Daten zum Abschluss des Gesellschaftsvertrags und zu seinen Änderungen aufzunehmen. Angaben zu den Gesellschaftern werden im Handelsregister nicht wiedergegeben; um Erkenntnisse hierüber zu erlangen, kann der Interessierte die gem. § 40 GmbHG zu erstellende Liste der Gesellschafter einsehen. Die Eintragungen im Handelsregister werden in deutscher Sprache vorgenommen.

 

Rz. 137

Die Kosten, welche im Registerverfahren entstehen können, richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gerichte sind berechtigt, die Eintragung von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig zu machen. Von dieser Möglichkeit wird häufig Gebrauch gemacht. Die konkrete Höhe der Gebühren wurde früher grundsätzlich am Geschäftswert ausgerichtet, wobei hier die Rechtsprechung des EuGH maßgeblich die Kostenerhebung beeinflusst hat. Nach der sog. Fantask-Entscheidung[75] dürfen die Kosten nicht so bemessen sein, dass durch die Registerführung ein Überschuss erzielt wird. Auch dürfen die Kosten nicht vom Kapital des einzutragenden Unternehmens abhängig sein. Die gerichtlichen Kosten der Ersteintragung einer GmbH betragen bei Bargründung pauschal 150 EUR und bei Vereinbarung mindestens einer Sacheinlage pauschal 240 EUR.

 

Rz. 138

Die Dauer der Eintragungsverfahren ist von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich. Sie schwanken – ordnungsgemäße Anmeldung vorausgesetzt – zwischen drei Tagen[76] und einem Monat. Auf die Möglichkeiten zur Beschleunigung des Eintragungsverfahrens ist an anderer Stelle bereits hingewiesen worden (siehe Rdn 15 ff.).

[75] EuGH NZG 1998, 274.
[76] So etwa im Bezirk des Registergerichts Aachen, sofern es sich um eine Bargründung handelt, die IHK vorab ihre Stellungnahme abgegeben hat und der Notar die Kostenhaftung übernimmt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge