Rz. 96
Die Gründe für eine Erhöhung des Stammkapitals können vielfältiger Natur sein. So kann es aus optischen Gründen wünschenswert sein, das Stammkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme anzupassen. Hier ist in der Praxis zum Teil zu verzeichnen, dass die Hausbanken bestimmte Kapitalrelationen wünschen. Eine Kapitalerhöhung kann auch im Falle einer Beteiligung neuer Gesellschafter notwendig werden. Zentrale Bedeutung erlangen kapitalerhöhende Maßnahmen bei der Zuführung neuen Betriebsvermögens zur Aufrechterhaltung, Ausweitung oder Sicherung des Geschäftsbetriebes.
Rz. 97
Eine Erhöhung der Stammkapitalziffer kann entweder effektiv in der Weise durchgeführt werden, dass im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Einlage frisches Kapital von außen zugeführt wird, oder dadurch, dass im Rahmen einer nominellen Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Rücklagen zu Stammkapital umgebucht werden. Das Gesetz unterscheidet daher die Kapitalerhöhung durch Bar- oder Sacheinlage (§§ 55–57b GmbHG) und die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 57c–57o GmbHG).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen