Die DVKA prüft und entscheidet für Personen, die in Deutschland wohnen und gewöhnlich in mehreren EU-, EWR-Staaten oder der Schweiz beschäftigt bzw. selbstständig tätig sind, welche Rechtsvorschriften anzuwenden sind. Sollten die deutschen Rechtsvorschriften angewendet werden, stellt die DVKA die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften A1 aus. In den Fällen, in denen für einen Arbeitnehmer aufgrund einer Ausnahmevereinbarung die deutschen Rechtsvorschriften weitergelten, stellt die DVKA ebenfalls die für den jeweiligen Staat vereinbarte Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften[1] aus.

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