Rz. 114

Bankguthaben und -verbindlichkeiten sind im Rahmen der Berechnung des jeweiligen Vermögens mit ihrem jeweiligen Wert zum Stichtag in die Berechnung einzubeziehen. Aufgrund des strengen Stichtagsprinzips kann es dabei zu hinzunehmenden Ungerechtigkeiten kommen, beispielsweise wenn am Ende des Monats der Stichtag gesetzt ist und zu dem Stichtag gerade Arbeitseinkünfte auf das Girokonto überwiesen wurden, von denen zu Beginn des Tages des beginnenden Monats Unterhalt gezahlt werden muss; mangels Fälligkeit ist die Unterhaltsforderung noch nicht in die Verbindlichkeiten einzustellen.

 

Rz. 115

Verwaltet ein Ehegatte auf seinem Konto vorhandenes Geld nur treuhänderisch für einen Dritten, ist der Rückzahlungsanspruch des Dritten als Passiva anzusetzen.

 

Empfehlung:

Um Ungerechtigkeiten vorzubeugen, ist es in den Fällen, in denen der eigene Mandant den Scheidungsantrag stellt, sinnvoll, dass er dafür Sorge trägt, dass um die mögliche Zustellung des Scheidungsantrags herum sein Girokonto möglichst kein allzu großes Guthaben aufweist. Bei der Einreichung des Scheidungsantrags sollte in derartigen Fällen darauf geachtet werden, dass diese kurz nach Monatsbeginn erfolgt, um derartige Überschneidungen möglichst zu vermeiden.

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