Rz. 156

Bei der Bewertung von Sammlungen – die regelmäßig nicht zu den Haushaltsgegenständen gehören – ist bei der Bewertung ebenfalls wie bei den Kunstgegenständen auf den Verkehrswert abzustellen. Sofern es sich um Briefmarken- oder Münzsammlungen handelt, existieren entsprechende Kataloge, aus denen sich für diesen Wert Anhaltspunkte ergeben können. Die Erfahrung zeigt, dass sich der tatsächliche Veräußerungswert allerdings maximal auf die Hälfte bis zu einem Drittel des Katalogwertes beläuft – insofern sollte gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten eingeholt werden.

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