Rz. 123

Erbt ein Ehegatte, ist sein Erbe bzw. sein Erbanteil mit dem Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls in die Vermögensermittlung einzustellen und – bei der Ermittlung des Anfangsvermögens – zu indexieren.

 

Empfehlung:

Hilfreiche Hinweise für den Wert des Erbes oder Erbanteils können sich aus dem Nachlassverzeichnis ergeben.

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