Überblick

Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, geschichtlich, künstlerisch, städtebaulich, wissenschaftlich oder volkskundlich bedeutsame Kulturgüter für kommende Generationen zu bewahren.[1] Ein wesentlicher Teil der in Betracht kommenden Objekte sind Bauwerke. Auf diese beschränkt sich der folgende Beitrag.

[1] So Art. 1 Abs. 1 BayDSchG und ähnlich lautend die Definitionen in den Denkmalschutzgesetzen der anderen Bundesländer.

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