AA, 26.3.2003, o.Az

Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten des Revisionsprotokolls zu dem deutsch-schweizerischen Abkommen vom 11.8.1971 zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der Fassung des Protokolls vom 21.12.1992 (BGBl 2003 II S. 436)

Nach Artikel 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 8.2.2003 zu dem Revisionsprotokoll vom 12.3.2002 zu dem Abkommen vom 11.8.1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2003 II S. 67 = BStBl 2003 I S. 165) wird bekannt gemacht, dass das Revisionsprotokoll nach seinem Artikel VII Abs. 2

am 24.3.2003

in Kraft getreten und wie folgt anzuwenden ist:

  1. vorbehaltlich des Buchstabens b auf die an der Quelle erhobenen Steuern von Vergütungen, die am oder nach dem 1.1. des nächsten auf das In-Kraft-Treten dieses Revisionsprotokolls folgenden Jahres fällig werden;
  2. auf die an der Quelle erhobenen Steuern von Dividenden im Sinne von Artikel 10 Abs. 3 des Abkommens, die am oder nach dem 1.1.2002 fällig werden. Dabei bleibt Artikel III bis zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung des vorstehenden Buchstabens a unberücksichtigt;
  3. auf die sonstigen Steuern für Steuerperioden, die am oder nach dem 1.1. des nächsten auf das In-Kraft-Treten dieses Revisionsprotokolls folgenden Jahres beginnen;
  4. auf Auskunftsersuchen betreffend Betrugsdelikte, die am oder nach dem 1.1. des nächsten auf das In-Kraft-Treten dieses Revisionsprotokolls folgenden Jahres begangen wurden.

Die Ratifikationsurkunden sind in Berlin am 24.3.2003 ausgetauscht worden.

 

Normenkette

DBA-Schweiz

 

Fundstellen

BStBl I, 2003, 329

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