(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig,

 

1.

wenn dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder

 

2.

soweit der Betroffene eingewilligt hat.

 

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie von Daten über Gesundheit oder Sexualleben, ist nur zulässig, wenn

 

1.

aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses eine besondere Rechtsvorschrift dies ausdrücklich vorsieht oder zwingend voraussetzt,

 

2.

der Betroffene eingewilligt hat, wobei sich die Einwilligung ausdrücklich auf diese Daten beziehen muss,

 

3.

die Verarbeitung für den Schutz lebenswichtiger Interessen des Betroffenen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern der Betroffene aus physischen oder rechtlichen Gründen außerstande ist, seine Einwilligung zu erteilen, oder

 

4.

offenkundig ist, dass der Betroffene die Daten selbst öffentlich zugänglich gemacht hat.

 

(3) 1Wer die Einwilligung des Betroffenen einholt, hat ihn zuvor in geeigneter Weise über die beabsichtigte Datenverarbeitung und ihren Zweck sowie die Empfänger vorgesehener Übermittlungen aufzuklären. 2Dabei ist er unter Darlegung der Rechtsfolgen daraufhinzuweisen, dass die Einwilligung verweigert und mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann, sofern dem Widerruf keine Rechtsgründe entgegenstehen.

 

(4) 1Die Einwilligung und die Hinweise bedürfen der Schriftform, soweit nicht im Einzelfall wegen besonderer Umstände eine andere Form angemessen ist. 2Soll die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich erteilt werden, ist die Einwilligungserklärung im äußeren Erscheinungsbild der Erklärung hervorzuheben.

 

(5) 1Das Erfordernis der Schriftform für die Einwilligung nach Absatz 4 kann durch die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur verbundene elektronische Form ersetzt werden. 2Die Signatur mit einem Pseudonym ersetzt nicht die Schriftform.

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