Kurzbeschreibung

Liegt eine Auftragsverarbeitung i. S. d. DSGVO vor, wird der Auftragsverarbeiter nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen handeln. Diese Weisung umfasst dabei die Beschreibung des Umfangs/Gegenstands der Dienstleistung, die Dauer des Auftragsverhältnisses und die Verpflichtung des Auftragnehmers, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn nach Auffassung des Auftragnehmers die Weisung gegen das Datenschutzrecht verstößt. Dieses Muster kann als eine solche Weisung verwendet werden.

Allgemeines

Werden personenbezogene Daten im Auftrag durch andere Personen oder Stellen verarbeitet, liegt eine Auftragsverarbeitung i. S. v. Art. 8 Abs. 1 DSGVO vor. Voraussetzung hierfür ist, dass die andere Stelle den Weisungen des Auftraggebers unterworfen ist und keine eigene Entscheidungsbefugnis darüber besitzt, wie sie mit den zur Verfügung gestellten Daten umgeht.

In der Wohnungswirtschaft kommen Auftragsverarbeitungen u.a. bei Messdienstleistungen, Lohn- und Gehaltsabrechnung oder Anbieter Internet, Telefon und Television vor.

Der Auftragsverarbeiter wird nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen handeln. Die dokumentierte Weisung umfasst dabei die Beschreibung

  • des Umfangs bzw. des Gegenstands der Dienstleistung des Auftragsverarbeiters,
  • die Dauer des Auftragsverhältnisses und
  • die Verpflichtung des Auftragnehmers, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn nach Auffassung des Auftragnehmers die Weisung gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt.

Weisung an den Auftragsverarbeiter

Gegenstand

Der Auftrag umfasst:

(Gegenstand des Auftrags, konkrete Beschreibung der Dienstleistungen)

_________________________________________

_________________________________________

Dabei verarbeitet der Auftragnehmer personenbezogene Daten für den Auftraggeber im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO.

Dauer[1]

Der Vertrag beginnt am ___________ und endet am ___________.

Alternativ:

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt ___________.

Hinweispflicht

Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darauf aufmerksam machen, wenn eine Weisung des Auftraggebers seiner Meinung nach rechtswidrig ist (Art. 28 Abs. 3 Satz 3 DSGVO). Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden Weisung so lange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim Auftraggeber nach Überprüfung bestätigt oder geändert wird.

Art der personenbezogenen Daten

Verarbeitet werden alle Arten personenbezogener Daten. Umfasst sind auch besondere Kategorien personenbezogener Daten.

Betroffene Personen können sein:[2]

Beschäftigte
Mieter
Geschäftspartner
Eigentümer von Wohnungseigentum
Genossenschaftsmitglieder
[1] In der Regel ergibt sich die Vertragslaufzeit aus den vertraglichen Vereinbarungen.
[2] Unzutreffendes streichen.

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