Damit die Mitgliederliste geführt werden kann, sind beim Beitritt folgende Daten zu erheben:

  • Familienname,
  • Vorname und
  • Anschrift.

Für die Kirchensteuerabfrage und die Meldung nach § 45d EStG wird zusätzlich

  • die Steueridentifikationsnummer und
  • das Geburtsdatum

benötigt, sodass diese Daten beim Beitritt zur Genossenschaft erhoben werden dürfen.

Teilweise werden in den Beitrittserklärungen auch noch der Beruf und weitere personenbezogene Daten erhoben. Dies ist aus dem Prinzip der Datensparsamkeit heraus unzulässig.

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