Häufig werden entsprechende Dokumente eingereicht, um die Erforderlichkeit von barrierefreien Wohnungen oder die Dringlichkeit eines Gesuchs zu belegen. Zu beachten ist dabei, dass die Dokumente häufig eine Vielzahl besonders schützenswerter Gesundheitsdaten enthalten.

Eine Speicherung könnte analog zu den vorangegangenen Ausführungen bezüglich der Unterlagen aus dem Bewerbungsprozess in Betracht gezogen werden. Sofern es sich um eine geförderte Wohnung handelt, die Personen mit Behinderung vorbehalten ist, gelten die Ausführungen zum Wohnberechtigungsschein.

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