Fragen nach dem Beruf und dem Arbeitgeber sind zulässig. Unzulässig soll aber die Frage nach der Dauer einer Beschäftigung sein, weil sich daraus keine Gewissheit über die Fortdauer des Beschäftigungsverhältnisses ergibt. Fragen, ob ein Mitarbeiter noch in der Probezeit oder in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis steht, erscheinen aber berechtigt, weil hier eine erhöhte Gefahr für den Verlust des Arbeitsplatzes und damit für die Bonität des Bewerbers besteht.

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