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Die Kosten eines angemessenen Grabdenkmals sind neben den reinen Kosten für einen Grabstein und eine Grabeinfassung auch die Kosten für die erstmalige Bepflanzung der Grabstätte und die Aufwendungen für den Erwerb eines Grabes auf einem Friedhof. Nur angemessene Aufwendungen werden dafür abgedeckt; erstellt der Erbe eine Familiengruft von übermäßigem Ausmaß und Ausstattung, dann ist die Angemessenheit sicherlich überschritten.

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