Rz. 38
Bei Optionsrechten ist zunächst danach zu differenzieren, ob es sich um einen unselbstständigen Teil eines festverzinslichen Wertpapiers handelt oder ob ein selbstständiges Wertpapier oder ein nicht verbrieftes Optionsrecht[123] vorliegt. Bei unselbstständigen Optionsrechten ist grundsätzlich der Kurs der zugrunde liegenden Anleihe maßgeblich. Ist für diese keine Notierung festzustellen, kann auf Vergleichskurse ähnlich ausgestatteter Optionsanleihen zurückgegriffen werden.[124] Demgegenüber sind selbstständige Optionsrechte mit den jeweiligen Anschaffungskosten anzusetzen, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass es sich – vor Ausübung der Option – um aufschiebend bedingte Ansprüche handelt.[125] Für Wandelanleihen und Wandelschuldverschreibungen[126] gelten diese Grundsätze entsprechend.[127]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen