Rz. 14

Die Aufhebung eines Erbverzichts kann anzuraten sein, wenn er erklärt wurde, ohne die Erhöhung der Pflichtteilsquoten der anderen Pflichtteilsberechtigten zu beachten. Es kann dann sogleich eine Beschränkung des Verzichts auf den Pflichtteil erklärt werden.

Aufgrund der Unsicherheiten bezüglich der Rückzahlungsverpflichtung aus § 812 BGB bei einer geleisteten Abfindung sollte hierzu unbedingt eine Regelung getroffen werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge