Rz. 15

Bei der Gestaltungsklage kann im Verfahren der Antrag gestellt werden, den (die) Beklagte(n) für den Erbfall nach dem (der) (Name, Geburtstag, Sterbetag, letzter Wohnsitz des Erblassers) für erbunwürdig zu erklären.[23]

[23] Vgl. zudem das Klagemuster bei Uricher/Lenz-Brendel/Roglmeier, Erbrecht, § 1 Rn 64.

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