Rz. 68

Nach Ansicht des OLG Düsseldorf[285] ist der den Pflichtteilsberechtigten vertretende Rechtsanwalt verpflichtet, den Erben alsbald nach Mandatserteilung in Verzug zu setzen und entsprechend zu mahnen.

[285] OLG Düsseldorf ErbR 2018, 170.

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