Rz. 75
Die ergänzende Auslegung kann dazu führen, die erbrechtliche Bindung festzustellen oder zu verändern. Sie kann auch dazu führen, dass die erbrechtliche Bindung in Wegfall gerät.[286]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen