Rz. 40
Am 17.12.2018 hat der deutsche Gesetzgeber das Gesetz zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts verabschiedet,[93] welches zum 29.1.2019 in Kraft getreten ist. Nach Art. 69 Abs. 3 EU-GüVO gelten die Kollisionsnormen der EU-GüVO für Ehegatten, die ab dem 29.1.2019 die Ehe schließen[94] oder eine Rechtswahl treffen.[95] Wählbar ist das Recht des Staates, in dem die künftigen Ehegatten oder einer von ihnen ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt haben/hat (Art. 22 Abs. 1 lit. a) EU-GüVO), oder das Recht des Staates, dessen Staatsangehörigkeit einer der Ehepartner zum Zeitpunkt der Rechtswahl besitzt (Art. 22 Abs. 1 lit. b) EU-GüVO).[96]
Für das Güterrecht von Partnern eingetragener Lebenspartnerschaften gelten ab dem 29.1.2019 die Regelungen der EU-PartVO.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen