Rz. 69

Nach Maßgabe von § 14 AMB hat jedermann ein Recht auf Einsicht in die Informationen und Dokumente der Gewerbeverwaltung.

 

Rz. 70

Der Online-Zugang zum Handelsregister ist gegenwärtig kostenlos. Sofern eine manuelle Sachbearbeitung der Behörde notwendig ist – bspw. bei Aufgabe einer Bestellung von Dokumenten –, können Gebühren anfallen (vgl. § 15 AMB; konkrete Gebührenangaben finden sich unter https://datacvr.virk.dk, Stichwort "Priser og levering").

 

Rz. 71

Nach § 14 Abs. 1 AMB sind bei der Gewerbeverwaltung verwahrte Unternehmensdokumente öffentlich zugänglich. Dies gilt jedoch nicht für Dokumente über persönliche Verhältnisse sowie für Bilanzen, die nach dem Gesetz nicht öffentlich zugänglich sind. Abschriften von Registerinformationen und Fotokopien bzw. Abdrucke von Mikrofilmen können gegen Entrichtung einer Gebühr von der Behörde erlangt werden.

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