Rz. 104

Eintragungen werden grundsätzlich auf Chinesisch vorgenommen. Das Eintragungsverfahren dauert regelmäßig ca. 30 Tage. Allerdings kann es vorkommen, dass die Anforderungen der Marktaufsichtsbehörde strenger sind als die Anforderungen der Genehmigungsbehörde. Es scheint durchaus keine Seltenheit zu sein, dass sich die Marktaufsichtsbehörde weigert, von der Genehmigungsbehörde genehmigte Vorgänge einzutragen, und auf diesem Weg versucht, die Entscheidung der Genehmigungsbehörde inhaltlich zu überprüfen. Es empfiehlt sich daher unbedingt, vor Stellung eines Antrags die gängige Praxis der örtlichen Marktaufsichtsbehörde in Erfahrung zu bringen.

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