Rz. 108

Die Existenz einer Gesellschaft kann nur durch Einsichtnahme in die aktuelle Business License überprüft werden. Der gesetzliche Vertreter ist auf der Business License verzeichnet. Selbst durch eine solche Einsicht ist aber absolute Sicherheit nicht zu erlangen. Handelsregistereintragungen werden nämlich nur einmal pro Jahr von der Behörde auf ihre Richtigkeit überprüft.

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