Rz. 1

Das Gesellschaftsrecht Chinas spiegelt den wirtschaftlichen Aufbruch wider, in dem sich das Land seit einigen Jahren befindet. Nachdem die Rechtsentwicklung eine längere Übergangsphase durchlaufen hat, zeichnet sich seit 2019 eine Konsolidierung ab.

 

Rz. 2

Nach Gründung der Volksrepublik China im Jahre 1949 wurde am 29.12.1950 ein vollständiges Gesellschaftsrecht erlassen. Durch die Verstaatlichung der Unternehmen wurde das Recht der privaten Gesellschaften aber fast vollständig irrelevant. Erst mit der verstärkten Orientierung Chinas an der Marktwirtschaft in den 1990er Jahren gewannen die privaten Gesellschaften an Bedeutung.

 

Rz. 3

Mit dem am 1.7.1994 in Kraft getretenen Gesellschaftsgesetz (Company Law of the People´s Republic of China) besteht eine gesetzliche Regelung sowohl für die GmbH (Limited Liability Company – Ltd.) als auch für die Aktiengesellschaft (Company Limited by Shares). Das Gesetz, welches mit Wirkung zum 1.3.2014 und zuletzt erneut am 26.10.2018 umfassend novelliert worden ist, befasst sich in einem ersten Kapitel mit gemeinsamen Vorschriften für GmbH und Aktiengesellschaft, um dann im zweiten Kapitel auf die GmbH und schließlich im dritten Kapitel auf die Aktiengesellschaft einzugehen.

 

Rz. 4

Eine umfassende nationale Regelung für die Kommanditgesellschaft gibt es in China nicht. Dementsprechend fehlt es auch an einer Regelung für eine GmbH & Co. KG. Es existieren lediglich einige Vorschriften aus dem Bereich des Venture Capital auf lokaler Ebene, die die Existenz einer Kommanditgesellschaft voraussetzen. Auch für die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien existiert in China keine gesetzliche Grundlage.

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