Rz. 27

Grundsätzlich erlangen Gesellschaften mit Ausstellung der Business License Rechtspersönlichkeit. Dieses Dokument hat eine Doppelfunktion. Dieselbe Urkunde ist einerseits Handelsregistereintrag (bzw. entspricht dem "Certificate of Incorporation" in anderen Rechtsordnungen), andererseits Gewerbeschein. Die Bedeutung der Business License kann für den chinesischen Rechtsbereich gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Die Business License legt nämlich den gesetzlich zulässigen Geschäftszweck bzw. Geschäftsbereich (Business Scope) der Gesellschaft fest. Das chinesische Gesellschaftsrecht folgt der ultra vires-Lehre. Verträge, die ein Unternehmen außerhalb seines Business Scope abschließt, können daher nichtig sein.

 

Rz. 28

Das Konzept einer Vorgesellschaft ist dem chinesischen Gesellschaftsrecht unbekannt. Es wird auch in der Literatur und Praxis nicht behandelt.

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