Wird ein Arbeitnehmer während einer in Deutschland bestehenden Beschäftigung nach Chile entsandt, gelten für diesen Arbeitnehmer weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften in Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Die vorübergehende Beschäftigung in Chile muss eine Entsendung im Rahmen eines inländischen Beschäftigungsverhältnisses sein. Zusätzlich ist im Voraus eine zeitliche Begrenzung der Dauer dieser Beschäftigung notwendig. Sollte eine der Voraussetzungen nicht erfüllt sein, liegt keineAusstrahlung vor. In einem solchen Fall gelten nicht die deutschen Rechtsvorschriften über die Sozialversicherung.

 
Achtung

Doppelversicherungen sind möglich

Mit Chile besteht kein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung. Sollten die Voraussetzungen für eine Entsendung vorliegen, kann es in diesen Sozialversicherungszweigen zu einer Doppelversicherung kommen.

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