Leitsatz (amtlich)

›Ist Tablettenmißbrauch die Folge einer Kriegsverletzung, so ist die dadurch verursachte Minderung der Schuldfähigkeit beim Disziplinarmaß mildernd zu berücksichtigen.‹

 

Verfahrensgang

BDiG Frankfurt (Aktenzeichen Düsseldorf -)

 

Fundstellen

Haufe-Index 3037543

BVerwGE 63, 219

BVerwGE, 219

BVerwGE, 222

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