Leitsatz (amtlich)
›Ist Tablettenmißbrauch die Folge einer Kriegsverletzung, so ist die dadurch verursachte Minderung der Schuldfähigkeit beim Disziplinarmaß mildernd zu berücksichtigen.‹
Verfahrensgang
BDiG Frankfurt (Aktenzeichen Düsseldorf -) |
Fundstellen
Haufe-Index 3037543 |
BVerwGE 63, 219 |
BVerwGE, 219 |
BVerwGE, 222 |
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