Entscheidungsstichwort (Thema)

"Bezeichnung" eines militärischen Vorhabens gemäß § 1 Abs. 3 LBG ≪hier: Neubau der Befeuerungsanlage eines Heeresflugplatzes≫; Rechtscharakter der "Bezeichnung"; Rechtsschutzmöglichkeiten betroffener Anwohner gegen Erweiterung des Flugbetriebs; Lärmschutzfragen

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Zur Verwaltungsaktqualität der Bezeichnung gemäß § 1 Abs. 3 Landbeschaffungsgesetz (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. November 1982 - BVerwG 4 C 67 und 68.80 - Buchholz 406.33 § 1 LBG Nr. 1 - und vom 11. April 1986 - BVerwG 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124).

2. Wird ein militärischer Flugplatz unter Verletzung der §§ 30 Abs. 1, 6 Abs. 4 Satz 2 LuftVG ohne Genehmigung erweitert, so steht dem hierdurch in seinen Rechten Betroffenen ein Unterlassungsanspruch zu.

 

Normenkette

VwGO § 42 Abs. 2; LBG § 1 Abs. 3; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1; LuftVG § 6 Abs. 4 S. 2, § 30 Abs. 1, 3

 

Verfahrensgang

VG Sigmaringen (Entscheidung vom 23.03.1988; Aktenzeichen 7 K 290/87)

 

Fundstellen

Haufe-Index 543897

DVBl. 1989, 1051

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